Schießordnung

Unsere Schießordnung

Hier findest Du unsere verbindliche Schießordnung, bitte lies diese aufmerksam durch und präge Dir die Regeln ein. Du kannst die Schießordnung auch hier herunterladen:

Download: Schießordnung der TPSK Bogenschützen

SCHIESSORDNUNG

für den Parcours der TPSK-Bogensportabteilung

Mit der Teilnahme am Schießbetrieb bzw. dem Aufenthalt auf dem Bogenparcours gilt diese Schießordnung als verbindlich akzeptiert !

  1. Das Betreten des Parcours der TPSK Bogensportabteilung und die Teilnahme am Schießbetrieb erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Haftung. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für durch Fahrlässigkeit auf dem Parcoursgelände entstandenen Sach und Personenschäden.
  2. Am Schießbetrieb teilnehmen dürfen nur eingetragene Mitglieder des „TPSK 1925 e.V., Bogensportabteilung“ oder Gastschützen mit bestätigter Voranmeldung.
  3. Auf dem Parcours darf nur zu den offiziell freigegebenen Schießzeiten geschossen werden.
  4. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
  5. Beim Auszug des Bogens im Spann – und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
  6. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter den Zielen aufhalten.
  7. Jeder Schütze hat sich selbst zu vergewissern, dass das Schussfeld frei ist.
  8. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. Das Schießen darf erst nach Beseitigung der Störung fortgesetzt werden.
  9. Personen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden oder den Schießbetrieb stören, können von der Teilnahme am Schießen ausgeschlossen und vom Gelände des TPSK verwiesen werden.
  10. Minderjährige Schützen dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten am Schießbetrieb teilnehmen.
  11. Jeder Schütze muss sich vor dem Training über den ordnungsgemäßen Zustand seiner eigenen oder der vom Verein gestellten Ausrüstung vergewissern. Das Schießen mit Compound-Bögen, Armbrüsten, Jagdspitzen o.ä. ist untersagt.
  12. Das „Schießen“ ohne eingelegten Pfeil („trocken schießen“) mit Vereinsbögen ist strikt untersagt.
  13. Beim Aufenthalt auf dem Bogenparcours ist geeignete Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
  14. Bei Gewitter oder Sturm ist der Aufenthalt auf dem Parcours untersagt.

Vorstand TPSK 1925 e.V., Abt.-Vorstand Bogenschießen

Lust auf ein Schnupper-Training?

Wenn Du einfach einmal ausprobieren möchtest, ob Du Spaß am Bogenschießen hast, dann schau doch mal auf unserer Seite für Einsteiger vorbei.

Informationen für Einsteiger